Was tun mit verletzten oder kranken Wildtieren?
Wenn Sie ein verletztes oder krankes Wildtier finden, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Benötigt das Tier Ihre Hilfe?
Handelt es sich bei dem aufgefundenen Tier um ein Jungtier, wird es in der Regel von der Mutter oder den Eltern versorgt. Einige Tiere werden zu ihrem eigenen Schutz von der Mutter abgelegt und nur 1- bis 2-mal am Tag aufgesucht und gefüttert.
Jungvögel verlassen oft noch flugunfähig das Nest, werden aber auch von den Elterntieren versorgt. Lassen Sie das Tier einfach liegen, wenn es keine augenscheinlichen Verletzungen hat und berühren Sie es nicht.
Muss ich helfen?
Anders als bei Mitmenschen ist per Gesetz niemand verpflichtet, einem Tier Erste Hilfe zu leisten. Wer allerdings in einen Verkehrsunfall mit einem Wildtier verwickelt ist, sollte auf jeden Fall die Polizei kontaktieren, dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet!
Das Aufnehmen des verletzen oder kranken Tieres:
Bitte achten Sie in erster Linie immer auf Ihren eigenen Schutz und Ihre eigene Sicherheit.
Das verletzte oder kranke Tier weiß nicht, dass Sie ihm helfen wollen und reagiert in der Regel panisch und wehrt sich heftig.
Es könnte auch eine Krankheit oder einen starken Parasitenbefall haben.
Die beste Methode für Sie und das Tier:
Nehmen Sie das Tier nur mit Handschuhen auf, hüllen es in eine Decke oder Jacke und legen Sie das Tier zum Transport in eine verschließbare Kiste mit Luftlöchern.
Um das Tier zu beruhigen hilft es oft, die Augen mit einem Tuch zu bedecken.
Darf ich das Tier zur Pflege behalten?
Grundsätzlich besteht für alle wildlebenden Tiere eine Inbesitznahme- und Aneignungsverbot. Finden Sie ein hilfebedürftiges Tier dürfen Sie es zur Pflege an sich nehmen, wenn es sich nicht um ein dem Jagdrecht unterliegendes Wildtier handelt. Sie müssen es dann aber so bald als möglich wieder freilassen. Bitte achten Sie auf eine artgerechte Versorgung!
An wen kann ich mich wenden?
Grundsätzlich sind Feuerwehr, Polizei, Tierärzte und Wildauffangstationen bzw. Greifvogelauffangstationen die richtigen Ansprechpartner.
Bei Wildtieren, die dem Jagdrecht unterliegen, muss auch der zuständige Jagdausübungsberechtigte informiert werden (Kontaktdaten über Polizei oder Stadtverwaltung).
Ansprechpartner für verletzte Wildtiere und Greifvögel:
Greifvögel / Wildvögel / Igel / Fledermäuse:
https://www.wildvogel-pflegestation-kirchwald.org/ (Kreis Mayen)
Greifvögel:
https://www.falknerei-schloss-gymnich.de/ (Erftstadt)
Wildtiere (nur Säugetiere):
https://www.retscheider-hof.de/ (Bad Honnef)
Wildtiere:
https://www.nabu-rhein-sieg.de/wildtier-auffangstation/
Eichhörnchen:
http://eichhoernchen-notruf.com/
Igel:
http://www.pro-igel.de/igel_gefunden/gefunden.html
Wildvögel:
http://wp.wildvogelhilfe.org/de/auffangstationen/auffangstationen-plz-gebiet-5/
Ansprechpartner für Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, Stadt Bonn:
Jagdberater Lutz Schorn
E-Mail: L.Schorn(at)JS-Bonn.de
Tel.: +49 228 38764404
Mobil: +49 171 3201320
Fax: +49 228 38761075