Wild­tiere in Not

Was tun mit ver­letz­ten oder kran­ken Wildtieren?

Wenn Sie ein ver­letz­tes oder kran­kes Wild­tier fin­den, soll­ten Sie fol­gende Punkte beachten:

Benö­tigt das Tier Ihre Hilfe?

Han­delt es sich bei dem auf­ge­fun­de­nen Tier um ein Jung­tier, wird es in der Regel von der Mut­ter oder den Eltern ver­sorgt. Einige Tiere wer­den zu ihrem eige­nen Schutz von der Mut­ter abge­legt und nur 1- bis 2-mal am Tag auf­ge­sucht und gefüttert.
Jung­vö­gel ver­las­sen oft noch flug­un­fä­hig das Nest, wer­den aber auch von den Eltern­tie­ren ver­sorgt. Las­sen Sie das Tier ein­fach lie­gen, wenn es keine augen­schein­li­chen Ver­let­zun­gen hat und berüh­ren Sie es nicht.

Muss ich helfen?

Anders als bei Mit­men­schen ist per Gesetz nie­mand ver­pflich­tet, einem Tier Erste Hilfe zu lei­sten. Wer aller­dings in einen Ver­kehrs­un­fall mit einem Wild­tier ver­wickelt ist, sollte auf jeden Fall die Poli­zei kon­tak­tie­ren, dazu sind Sie gesetz­lich verpflichtet!

Das Auf­neh­men des ver­let­zen oder kran­ken Tieres:

Bitte ach­ten Sie in erster Linie immer auf Ihren eige­nen Schutz und Ihre eigene Sicherheit.
Das ver­letzte oder kranke Tier weiß nicht, dass Sie ihm hel­fen wol­len und reagiert in der Regel panisch und wehrt sich heftig.
Es könnte auch eine Krank­heit oder einen star­ken Para­si­ten­be­fall haben.

Die beste Methode für Sie und das Tier:
Neh­men Sie das Tier nur mit Hand­schu­hen auf, hül­len es in eine Decke oder Jacke und legen Sie das Tier zum Trans­port in eine ver­schließ­bare Kiste mit Luftlöchern.
Um das Tier zu beru­hi­gen hilft es oft, die Augen mit einem Tuch zu bedecken.

Darf ich das Tier zur Pflege behalten?

Grund­sätz­lich besteht für alle wild­le­ben­den Tiere eine Inbe­sitz­nahme- und Aneig­nungs­ver­bot. Fin­den Sie ein hil­fe­be­dürf­ti­ges Tier dür­fen Sie es zur Pflege an sich neh­men, wenn es sich nicht um ein dem Jagd­recht unter­lie­gen­des Wild­tier han­delt. Sie müs­sen es dann aber so bald als mög­lich wie­der frei­las­sen. Bitte ach­ten Sie auf eine art­ge­rechte Versorgung!

An wen kann ich mich wenden?

Grund­sätz­lich sind Feu­er­wehr, Poli­zei, Tier­ärzte und Wild­auf­fang­sta­tio­nen bzw. Greif­vo­gel­auf­fang­sta­tio­nen die rich­ti­gen Ansprechpartner.
Bei Wild­tie­ren, die dem Jagd­recht unter­lie­gen, muss auch der zustän­dige Jagd­aus­übungs­be­rech­tigte infor­miert wer­den (Kon­takt­da­ten über Poli­zei oder Stadtverwaltung).

Ansprech­part­ner für ver­letzte Wild­tiere und Greifvögel:

Greif­vö­gel / Wild­vö­gel / Igel / Fledermäuse:
https://www.wildvogel-pflegestation-kirchwald.org/ (Kreis Mayen)

Greif­vö­gel:
https://www.falknerei-schloss-gymnich.de/ (Erft­stadt)

Wild­tiere (nur Säugetiere):
https://www.retscheider-hof.de/ (Bad Honnef)

Wild­tiere:
https://www.nabu-rhein-sieg.de/wildtier-auffangstation/

Eich­hörn­chen:
http://eichhoernchen-notruf.com/

Igel:
http://www.pro-igel.de/igel_gefunden/gefunden.html

Wild­vö­gel:
http://wp.wildvogelhilfe.org/de/auffangstationen/auffangstationen-plz-gebiet-5/


Ansprech­part­ner für Wild­tiere, die dem Jagd­recht unter­lie­gen, Stadt Bonn:

Jagd­be­ra­ter Lutz Schorn
E-Mail: L.Schorn(at)JS-Bonn.de
Tel.: +49 228 38764404
Mobil: +49 171 3201320
Fax: +49 228 38761075